Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Sozialgerichts Lübeck vom 11. November 2016 wird zurückgewiesen.
Außergerichtliche Kosten sind auch für das Berufungsverfahren nicht zu erstatten.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist die Gewährung von Insolvenzgeld streitig.
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