LG Hagen, vom 06.02.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 8 O 130/03
Kein Ausschluss einer Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2 InsO bei Zustimmung der in Rede stehenden Rechtshandlung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
OLG Hamm, Urteil vom 01.07.2004 - Aktenzeichen 27 U 55/04
DRsp Nr. 2005/812
Kein Ausschluss einer Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2InsO bei Zustimmung der in Rede stehenden Rechtshandlung durch den vorläufigen Insolvenzverwalter
»Eine Insolvenzanfechtung nach § 130 Abs. 1 Nr. 2InsO ist ausgeschlossen, wenn die in Rede stehende Rechtshandlung (des späteren Insolvenzschuldners) mit Zustimmung des vorläufigen Insolvenzverwalters vorgenommen wurde, der mit einem Zustimmungsvorbehalt nach § 21 Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 2 InsO ausgestattet ist.«