Die Parteien streiten über ein Aussonderungsrecht des Klägers nach der Insolvenzordnung (InsO).
Der Auseinandersetzung liegt im Wesentlichen folgender Sachverhalt zu Grunde:
Der am 19.10.1942 geborene Kläger war bei der Firma N. GmbH & Co. V. KG vom 01.01.1961 bis zum 31.12.1991 als Arbeitnehmer beschäftigt.
Die Firma N. schloss mit Wirkung zum 01.01.1992 mit der W. AG einen Lebensversicherungsvertrag. Für diese Versicherung gelten die vom Kläger vorgelegten "Allgemeinen Bedingungen für die kapitalbildende Lebensversicherung" (ALB, vgl. Bl. 8/9/16 d.A.).
Laut Versicherungsschein (Bl. 9 d.A.) ist Versicherungsnehmer die Firma N. und die versicherte Person der Kläger. Der Original-Versicherungsschein wurde unstreitig von der Firma N. an den Kläger ausgehändigt (Bl. 2 d.A.).
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