LAG Düsseldorf - Urteil vom 25.02.2022
10 Sa 686/21
Normen:
AÜG § 10 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1; InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 1;
Vorinstanzen:
ArbG Düsseldorf, vom 05.05.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 3 Ca 4673/20

Kein Betriebsübergang einer insolventen LuftfahrtgesellschaftWirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung mangels unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

LAG Düsseldorf, Urteil vom 25.02.2022 - Aktenzeichen 10 Sa 686/21

DRsp Nr. 2022/8238

Kein Betriebsübergang einer insolventen Luftfahrtgesellschaft Wirksamkeit der betriebsbedingten Kündigung mangels unerlaubter Arbeitnehmerüberlassung

Teil einer Massensache in Zusammenhang mit der Insolvenz einer Luftfahrtgesellschaft, vgl. Landesarbeitsgericht Düsseldorf, Urteil vom 11. August 2021 - 4 Sa 107/21 -, juris, dort vollständig dokumentiert.

Tenor

Die Berufung des Klägers gegen das Urteil des Arbeitsgerichts Düsseldorf vom 05.05.2021 - 3 Ca 4673/20 - wird auf seine Kosten zurückgewiesen.

Die Revision wird zugelassen.

Normenkette:

AÜG § 10 Abs. 1; BGB § 613a Abs. 1; InsO § 113; KSchG § 1 Abs. 1;

Tatbestand

Der Kläger und der Beklagte zu 1) streiten über die Beendigung ihres Arbeitsverhältnisses aufgrund betriebsbedingter Kündigung. Mit der Beklagten zu 2) streitet der Kläger darüber, ob zwischen ihnen ein Arbeitsverhältnis besteht.

Der Beklagte zu 1) ist der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Luftfahrtgesellschaft X. mbH (im Folgenden: Schuldnerin). Die Beklagte zu 2) ist eine Low-Cost-Airline der M. Group mit einer Flotte von aktuell 139 Flugzeugen. Ihr Sitz ist K. und sie beschäftigt ca. 9.000 Mitarbeiter.

1. 2. 3. 4. 5. 6. 1. 2. 3. 4. 5. 6. 7.