LG Hamburg, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 407 O 36/03
Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers
OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2004 - Aktenzeichen 5 U 29/04
DRsp Nr. 2005/3003
Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers
»Übernimmt der Wettbewerber eines in Insolvenz geratenen Unternehmens im Einverständnis mit diesem dessen Arbeitskräfte und Kunden, kann der Insolvenzverwalter aus diesem Vorgang keinen Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung aus den §§ 1, 17UWG herleiten.«
Normenkette:
UWG (a.F.) § 1 § 17 ;
Entscheidungsgründe:
I.
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