OLG Hamburg - Urteil vom 23.12.2004
5 U 29/04
Normen:
UWG (a.F.) § 1 § 17 ;
Fundstellen:
OLGReport-Hamburg 2005, 278
ZIP 2005, 826
ZInsO 2005, 379
Vorinstanzen:
LG Hamburg, vom 19.08.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 407 O 36/03

Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers

OLG Hamburg, Urteil vom 23.12.2004 - Aktenzeichen 5 U 29/04

DRsp Nr. 2005/3003

Kein Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung bei Übernahme der Arbeitskräfte und Kunden eines Wettbewerbers mit Einverständnis des Unternehmers

»Übernimmt der Wettbewerber eines in Insolvenz geratenen Unternehmens im Einverständnis mit diesem dessen Arbeitskräfte und Kunden, kann der Insolvenzverwalter aus diesem Vorgang keinen Schadensersatzanspruch wegen wettbewerbswidriger Abwerbung aus den §§ 1, 17 UWG herleiten.«

Normenkette:

UWG (a.F.) § 1 § 17 ;

Entscheidungsgründe:

I.