I.
In der Hauptsache ist streitig, ob der Antragsteller (Ast.) für das Vermögen der A. GmbH & Co.KG einen Anspruch auf den Abzug eines Vorsteuerbetrages i.H.v. 4.863,68 EUR aus seinem Antrag an das Insolvenzgericht auf Festsetzung der Vergütung als vorläufiger Insolvenzverwalter geltend machen kann.
Der Ast. ist Insolvenzverwalter über das Vermögen der A. GmbH & Co.KG, 95478 Kemnath. Er beantragte beim Insolvenzgericht B. seine Vergütung für die vorläufige Insolvenzverwaltung. In dem Antrag vom 23.06.2005 sind sein Vergütungsanspruch und seine Auslagen in jeweiligen Nettobeträgen zuzüglich 16 % Umsatzsteuer gesondert ausgewiesen. Den Beschluss des Insolvenzgerichts über den Vergütungsanspruch legte er dem Gericht nicht vor.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|