Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des Schuldners; Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts
LG Köln, Beschluss vom 06.07.2001 - Aktenzeichen 19 T 103/01
DRsp Nr. 2003/16749
Keine Abweisung des Insolvenzeröffnungsantrags wegen fehlendes Mitwirkung des Schuldners; Amtsermittlungspflicht des Insolvenzgerichts
Das Insolvenzgericht darf den Antrag des Schuldners auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens nicht mit der Begründung abweisen, das Vorliegen eines Eröffnungsgrundes lasse sich nicht mit hinreichender Gewissheit feststellen, weil der Schuldner seiner Auskunfts- und Mitwirkungspflicht nicht nachgekommen sei.