I.
Die Klägerin begehrt die Feststellung, dass Rechtsgrund der seitens der Klägerin in dem Insolvenzverfahren über das Vermögen des Beklagten zur Insolvenztabelle angemeldeten Forderung in Höhe von 8.905,47 EUR eine vorsätzlich begangene unerlaubte Handlung des Beklagten sei.
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