Keine Antragsbefugnis des Insolvenzgerichts in einem Verfahren nach § 23 EGGVG
OLG Düsseldorf, Beschluss vom 31.08.2007 - Aktenzeichen I-3 VA 2/07
DRsp Nr. 2007/22438
Keine Antragsbefugnis des Insolvenzgerichts in einem Verfahren nach § 23EGGVG
»Einem "Insolvenzgericht" fehlt es an der für ein Verfahren nach § 23EGGVG erforderlichen Antragsbefugnis gemäß § 24 Abs. 1EGGVG. Dies folgt daraus, dass "das Insolvenzgericht" lediglich eine Bezeichnung für eine bestimmte funktionelle Zuständigkeit innerhalb der ordentlichen Gerichtsbarkeit ist und keine einem Organ oder Gremium im Sinne eines verwaltungsgerichtlichen Organstreitverfahrens vergleichbare Stellung innehat.«