LAG Baden-Württemberg - Urteil vom 28.11.2005
4 Sa 48/05
Normen:
BGB § 613a Abs. 4 ; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 § 6 Satz 1 § 17 Abs. 1 Ziff. 1 § 18 ; Richtlinie 98/59/EG (vom 20.07.1998) Art. 2, 3, 4 ; ArbGG § 56 Abs. 2 § 61a Abs. 5 ;
Vorinstanzen:
ArbG Suttgart - 8 Ca 258/04 - 29.06.2005,

Keine Ausschluss des Rügerechts in der Berufungsinstanz bei fehlendem Hinweis zu kündigungsschutzrechtlichen Beschränkungen des Rügerechts - Vertrauensschutz für Altfälle bei Änderung der Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige

LAG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.11.2005 - Aktenzeichen 4 Sa 48/05

DRsp Nr. 2006/2869

Keine Ausschluss des Rügerechts in der Berufungsinstanz bei fehlendem Hinweis zu kündigungsschutzrechtlichen Beschränkungen des Rügerechts - Vertrauensschutz für Altfälle bei Änderung der Rechtsprechung zur Massenentlassungsanzeige

1. Eine Präklusion des Rügerechts im Berufungsverfahren scheidet aus, wenn das Arbeitsgericht den Kläger zwar auf die mögliche Präklusion nach § 56 Abs. 2 und § 61 a Abs. 5 ArbGG, nicht aber auf diejenige nach § 6 Satz 1 KSchG hingewiesen hat; der Kläger kann sich in diesem Fall auch noch in der Berufungsinstanz auf weitere Unwirksamkeitsgründe berufen.2. Das Vertrauen des Arbeitgebers in die Fortgeltung der bisherigen Rechtsprechung zu § 17 KSchG ist schutzwürdig; im übrigen stellt es eine unzumutbare Härte dar, wenn dem Arbeitgeber nachträglich eine Handlungspflicht auferlegt würde, die er nachträglich nicht erfüllen kann, zweifellos aber erfüllt hätte, wenn ihm das Urteil des Europäischen Gerichtshofs vom 27.01.2005 bekannt gewesen wäre.

Normenkette:

BGB § 613a Abs. 4 ; KSchG § 1 Abs. 2, Abs. 3 Satz 1 § 6 Satz 1 § 17 Abs. 1 Ziff. 1 § 18 ; Richtlinie 98/59/EG (vom 20.07.1998) Art. 2, 3, 4 ; ArbGG § 56 Abs. 2 § 61a Abs. 5 ;

Entscheidungsgründe:

I.