Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Gesamthandseigentum einer GbR
LG Neuruppin, Beschluss vom 21.12.2001 - Aktenzeichen 5 T 387/01
DRsp Nr. 2003/16784
Keine Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch bei Gesamthandseigentum einer GbR
»Die Eintragung eines Insolvenzvermerks ins Grundbuch ist nicht zulässig, wenn sich dies im Gesamthandseigentum mehrerer in der Form der GbR verbundenen Gesellschafter befindet, wenn gegen einen, mehrere oder selbst alle Gesellschafter das Insolvenzverfahren eröffnet wurde.«