OLG Celle - Beschluss vom 20.11.2006
4 U 166/06
Normen:
InsO § 258 § 259 § 203 ;
Fundstellen:
OLGReport-Celle 2007, 120
Rpfleger 2007, 162
ZIP 2006, 2394
ZIP 2006, 2394
ZInsO 2006, 1327
Vorinstanzen:
LG Hildesheim, vom 27.07.2006 - Vorinstanzaktenzeichen 4 O 54/06

Keine fortdauernde Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens

OLG Celle, Beschluss vom 20.11.2006 - Aktenzeichen 4 U 166/06

DRsp Nr. 2007/1466

Keine fortdauernde Verfügungsbefugnis des Insolvenzverwalters nach Bestätigung des Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens

»1. Eine fortdauernde Verwaltungs- und Verfügungsbefugnis des vormaligen Insolvenzverwalters nach rechtskräftiger Bestätigung eines Insolvenzplans und Aufhebung des Insolvenzverfahrens gibt es nicht.2. Nach Beendigung des Insolvenzverfahrens durch die rechtskräftige Bestätigung eines Insolvenzplans kommt die Anordnung einer Nachtragsverteilung gemäß § 203 InsO nicht in Betracht.«

Normenkette:

InsO § 258 § 259 § 203 ;

Entscheidungsgründe:

Die Sache hat keine grundsätzliche Bedeutung und eine Entscheidung des Berufungsgerichts zur Fortbildung des Rechts oder zur Sicherung einer einheitlichen Rechtsprechung erscheint nicht erforderlich. Die Berufung des Beklagten hat nach vorläufiger Beurteilung aus folgenden Gründen auch keine Aussicht auf Erfolg: