OLG Frankfurt/Main - Beschluss vom 11.05.2001
26 W 37/01
Normen:
InsO § 14 Abs. 1 § 16 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)368e
ZInsO 2002, 75

Keine Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung durch Vorlage eines dinglichen Titels

OLG Frankfurt/Main, Beschluss vom 11.05.2001 - Aktenzeichen 26 W 37/01

DRsp Nr. 2003/16341

Keine Glaubhaftmachung einer Gläubigerforderung durch Vorlage eines dinglichen Titels

Für die Glaubhaftmachung einer Forderung des Gläubigers als Voraussetzung für die Eröffnung des Insolvenzverfahrens reicht die Vorlage einer notariellen Urkunde über die Bestellung einer Grundschuld zugunsten des Antragstellers nicht aus, da die Urkunde nicht geeignet ist, das Bestehen und die Fälligkeit der zugrunde liegenden Darlehensforderung glaubhaft zu machen.

Normenkette:

InsO § 14 Abs. 1 § 16 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)368e
ZInsO 2002, 75