Die Berufung der Beklagten wird zurückgewiesen.
Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits aus beiden Rechtszügen mit Ausnahme der nicht erstattungsfähigen außergerichtlichen Kosten der Beigeladenen.
Die Revision wird nicht zugelassen.
Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob die, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens (Zeitraum vom 15. November 2006 bis 26. November 2007) aufgrund einer selbstständigen Tätigkeit der Beigeladenen entstandene, Beitragsschuld in Höhe von 6.014,67 Euro eine Masseverbindlichkeit darstellt.
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