FG Saarland - Beschluss vom 22.03.2005
2 V 354/04
Normen:
AO (1977) § 34 Abs. 1 § 69 ; EStG § 38 Abs. 3 § 41a Abs. 1 ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1 § 17 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;
Fundstellen:
EFG 2005, 1091

Keine Haftung, wenn eine nach den steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 130 ff. InsO anfechtbare Handlung darstellt

FG Saarland, Beschluss vom 22.03.2005 - Aktenzeichen 2 V 354/04

DRsp Nr. 2005/8893

Keine Haftung, wenn eine nach den steuerrechtlichen Vorschriften gebotene Steuerzahlung gleichzeitig eine nach den insolvenzrechtlichen Vorschriften der §§ 130 ff. InsO anfechtbare Handlung darstellt

1. Es ist ernstlich zweifelhaft, ob der Geschäftsführer einer GmbH wegen pflichtwidriger Nichtabführung angemeldeter Lohnsteuern nach § 69 AO insoweit in Haftung zu nehmen ist, als Anmeldungszeiträume des anfechtungsrechtlich erheblichen Dreimonatszeitraums des § 130 Abs. 1 Nr. 1 InsO betroffen sind (Anschluss an FG Baden-Württemberg, Beschluss vom 30. August 2004 1 V 49/03). 2. Nach der Legaldefinition des § 17 Abs. 2 InsO ist ein Schuldner zahlungsunfähig, wenn er nicht in der Lage ist, die fälligen Zahlungspflichten zu erfüllen. Dabei ist nach der neuen Insolvenzordnung lediglich auf die fälligen Zahlungsverpflichtungen abzustellen.

Normenkette:

AO (1977) § 34 Abs. 1 § 69 ; EStG § 38 Abs. 3 § 41a Abs. 1 ; InsO § 130 Abs. 1 Nr. 1 § 17 Abs. 2 ; FGO § 69 Abs. 2, 3 ;

Tatbestand:

I.

Die Beteiligten streiten über die Aussetzung der Vollziehung eines Lohnsteuer-Haftungsbescheids, den der Antragsgegner gegenüber dem Antragsteller erlassen hat.