LG Köln, vom 07.09.1999 - Vorinstanzaktenzeichen 20 O 453/99
Keine Hinweispflicht der Bank auf Gefährdung der Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner durch Inso
OLG Köln, Beschluß vom 21.12.1999 - Aktenzeichen 19 W 58/99
DRsp Nr. 2000/3517
Keine Hinweispflicht der Bank auf Gefährdung der Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner durch Inso
Der Gläubiger (Bank) braucht den Bürgen nicht darauf hinzuweisen, dass dessen evtl. Rückgriffsansprüche gegen den Hauptschuldner (§ 774BGB) wegen des Inkrafttretens der Insolvenzordnung gefährdet sein könnten.