FG München - Urteil vom 30.09.2014
6 K 2816/12
Normen:
KStG § 37 Abs. 5 Fassung: 2006-12-07; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 129; InsO § 94; AO § 226; AO § 251;

Keine Insolvenzanfechtung bei Entstehen des Körperschaftsteuerauszahlungsanspruchs kraft Gesetzes in der kritischen Zeit vor Insolvenzeröffnung

FG München, Urteil vom 30.09.2014 - Aktenzeichen 6 K 2816/12

DRsp Nr. 2014/17887

Keine Insolvenzanfechtung bei Entstehen des Körperschaftsteuerauszahlungsanspruchs kraft Gesetzes in der „kritischen” Zeit vor Insolvenzeröffnung

1. Das FA ist berechtigt nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Januar 2007 die zur Insolvenztabelle angemeldete und anerkannte Umsatzsteuerforderung mit dem zum 31.12.2006 aufgrund der Änderung des § 37 KStG durch das SEStEG vom 7.12.2006 entstandenen Körperschaftsteuerguthaben aufzurechnen. 2. Die Möglichkeit zur Aufrechnung wird nicht i. S. d. § 96 Abs. 1 Nr. 3 InsO durch eine anfechtbare Rechtshandlung vom FA erlangt, wenn in der kritischen Zeit vor Verfahrenseröffnung die zur Aufrechnung berechtigende Rechtsposition kraft einer gesetzlichen Regelung entsteht. Die Wirkung einer gesetzlichen Neuregelung ist keine anfechtbare Rechtshandlung.

1. Die Klage wird abgewiesen.

2. Die Klägerin trägt die Kosten des Verfahrens.

Normenkette:

KStG § 37 Abs. 5 Fassung: 2006-12-07; InsO § 96 Abs. 1 Nr. 3; InsO § 129; InsO § 94; AO § 226; AO § 251;

Gründe

I.

Die Klägerin ist Insolvenzverwalterin im Insolvenzverfahren über das Vermögen der im Jahr 1995 gegründeten F-GmbH (nachfolgend GmbH).