Die Revision der Staatsanwaltschaft Berlin gegen das Urteil des Landgerichts Berlin vom 22. Februar 2022 wird auf Kosten der Landeskasse Berlin, die auch die notwendigen Auslagen des Angeklagten zu tragen hat, verworfen.
I.
1. Das Amtsgericht Tiergarten hat den Angeklagten mit Strafbefehl vom 7. März 2019 wegen Insolvenzverschleppung zu einer Geldstrafe von 90 Tagessätzen zu je 50 Euro verurteilt. Der Strafbefehl ging von folgendem Sachverhalt aus:
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