I.
Die Kläger sind die Eltern von Frau H, über deren Vermögen das Insolvenzverfahren eröffnet worden ist; die Beklagte ist die Insolvenzverwalterin. Die Kläger verlangen von der Beklagten die Rückübertragung des von ihnen bewohnten Hausgrundstücks Gemarkung L, Flur 4, Flurstück X, eingetragen im Grundbuch von E Blatt #### (AG Dortmund). Hintergrund ist Folgender:
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