Keine Nachtragsverteilung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels die Verfahrenskosten deckender Masse
LG Marburg, Beschluss vom 27.11.2002 - Aktenzeichen 3 T 214/02
DRsp Nr. 2003/16767
Keine Nachtragsverteilung bei Einstellung des Insolvenzverfahrens mangels die Verfahrenskosten deckender Masse
Die Anordnung einer Nachtragsverteilung kommt nicht in Betracht, falls das Insolvenzverfahren eingestellt wird, weil die Insolvenzmasse nicht ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken.