I.
Der Kläger ist Verwalter in dem am 31.01.2000 über das Vermögen der Firma N... & Co. (demnächst: Schuldnerin) eröffneten Insolvenzverfahren. Den Eröffnungsantrag stellte der Beklagte zu 2. am 10.11.1999. Die beiden Beklagten sind Gesellschafter der in der Rechtsform einer OHG geführten Schuldnerin.
Der Kläger hat die Beklagten als Gesellschafter sowohl für die vor der Eröffnung des Insolvenzverfahrens begründeten Verbindlichkeiten als auch für die nach der Eröffnung entstandenen Massekosten und Masseverbindlichkeiten in Anspruch genommen.
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