VG Frankfurt/Main, vom 29.01.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 9 E 4228/03
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Veröffentlichung meldepflichtiger Veränderungen der Stimmrechtsanteile
BVerwG, Urteil vom 13.04.2005 - Aktenzeichen 6 C 4.04
DRsp Nr. 2005/8654
Keine Pflicht des Insolvenzverwalters zur Veröffentlichung meldepflichtiger Veränderungen der Stimmrechtsanteile
»Der Insolvenzverwalter ist nicht verpflichtet, nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens eingehende Mitteilungen über meldepflichtige Veränderungen der Stimmrechtsanteile in einem Börsenpflichtblatt zu veröffentlichen; diese wertpapierhandelsrechtliche Pflicht, die im Interesse der Transparenz des Kapitalmarkts besteht, obliegt dem trotz Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Amt bleibenden Vorstand der börsennotierten Gesellschaft.«