Keine Pflicht zur Vorschussanforderung des Insolvenzgerichts bei Eintragung des Schuldners
KG, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 7 W 1570/00
DRsp Nr. 2003/16193
Keine Pflicht zur Vorschussanforderung des Insolvenzgerichts bei Eintragung des Schuldners
Das Insolvenzgericht ist nicht verpflichtet, vor Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Schuldner, der den Insolvenzantrag und den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt hat, einen Kostenvorschuss anzufordern.