KG - Beschluss vom 20.06.2000
7 W 1570/00
Normen:
InsO § 26 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen:
DRsp IV(438)353d
NZI 2001, 379

Keine Pflicht zur Vorschussanforderung des Insolvenzgerichts bei Eintragung des Schuldners

KG, Beschluss vom 20.06.2000 - Aktenzeichen 7 W 1570/00

DRsp Nr. 2003/16193

Keine Pflicht zur Vorschussanforderung des Insolvenzgerichts bei Eintragung des Schuldners

Das Insolvenzgericht ist nicht verpflichtet, vor Abweisung des Antrags auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens von einem Schuldner, der den Insolvenzantrag und den Antrag auf Anordnung der Eigenverwaltung gestellt hat, einen Kostenvorschuss anzufordern.

Normenkette:

InsO § 26 Abs. 1 Satz 2 ;
Fundstellen
DRsp IV(438)353d
NZI 2001, 379