Der Kläger verlangt im Wege der Insolvenzanfechtung Rückgewähr einer Steuerzahlung, die die am 16. September 1999 gegründete, am 8. März 2000 ins Handelsregister eingetragene K. GmbH (nachfolgend: Schuldnerin) an das beklagte Land geleistet hat.
Am 8. Februar 2000 erließ das zuständige Finanzamt gegen die Schuldnerin eine Pfändungs- und Einziehungsverfügung wegen rückständiger Steuern aus dem Zeitraum November/Dezember 1999 in Höhe von insgesamt 12.981,36 DM. Sie führte nicht zum Erfolg, weil die Schuldnerin bei dem in der Verfügung bezeichneten Kreditinstitut kein Konto unterhielt. Am 10. März 2000 brachte die Schuldnerin diesen Betrag zur Anweisung, der am 14. März 2000 ihrem Steuerkonto gutgeschrieben wurde.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|