BGHR InsO § 23 Abs. 1 S. 1 Verfügungsbeschränkung 1
BGHR KO § 106 Abs. 1 S. 3 Veräußerungsverbot 1
BGHR KO § 8 Abs. 1 Befreiungswirkung 1
BGHR KO § 8 Abs. 3 Bekanntmachung, öffentliche 1
BGHZ 140, 54
DB 1999, 213
DRsp IV(438)301a-b
KTS 1999, 104
MDR 1999, 253
NJW 1999, 284
NZG 1999, 127
Rpfleger 1999, 142
WM 1998, 2543
ZIP 1998, 2162
ZInsO 1998, 392
Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung; Beweislast; Kenntnis einzelvertretungsberechtigter BGB-Gesellschafter
BGH, Urteil vom 12.11.1998 - Aktenzeichen IX ZR 145/98
DRsp Nr. 2004/1288
Kenntnis vom allgemeinen Veräußerungsverbot nach öffentlicher Bekanntmachung; Beweislast; Kenntnis einzelvertretungsberechtigter BGB -Gesellschafter
1. Erläßt das Konkursgericht im Eröffnungsverfahren ein allgemeines Veräußerungsverbot an den Schuldner und veranlaßt es die öffentliche Bekanntmachung, hat derjenige, der dennoch an den Schuldner leistet, zu beweisen, daß er das Veräußerungsverbot nicht kannte.2. Die Vermutung des § 8 Abs. 3KO ist von einer BGB -Gesellschaft mit mehreren einzelvertretungsbefugten Gesellschaftern regelmäßig nur zu widerlegen, wenn keinem von ihnen das Verfügungsverbot (die Konkurseröffnung) bekannt war.