I. Die X-GmbH (im Folgenden: GmbH) war seit dem 14. Februar 2002 Halterin eines PKW. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 13. September 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zum Insolvenzverwalter ernannt. Aufgrund einer Anzeige nach §
Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte im Änderungsbescheid vom 3. August 2006 die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit vom 14. Februar 2006 bis zum 23. Juli 2006 (streitiger Zeitraum) auf 53 EUR fest.
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