BFH - Urteil vom 16.10.2007
IX R 25/07
Fundstellen:
BFH/NV 2008, 250
Vorinstanzen:
FG Hamburg, vom 30.03.2007 - Vorinstanzaktenzeichen 7 K 248/06

Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit i.S.v. _ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

BFH, Urteil vom 16.10.2007 - Aktenzeichen IX R 25/07

DRsp Nr. 2007/23625

Kfz-Steuer als Masseverbindlichkeit i.S.v. _ 55 Abs. 1 Nr. 1 InsO

Gründe:

I. Die X-GmbH (im Folgenden: GmbH) war seit dem 14. Februar 2002 Halterin eines PKW. Über das Vermögen der GmbH wurde mit Beschluss des Amtsgerichts vom 13. September 2005 das Insolvenzverfahren eröffnet und der Kläger und Revisionsbeklagte (Kläger) zum Insolvenzverwalter ernannt. Aufgrund einer Anzeige nach § 29c der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung, wonach das Versicherungsverhältnis für das Fahrzeug nicht mehr bestand, wurde das Kennzeichen durch die Polizei am 10. Oktober 2005 entstempelt. Das Fahrzeug wurde schließlich am 24. Juli 2006 bei der Zulassungsbehörde abgemeldet. Bereits zuvor, am 23. März 2006, erklärte der Kläger der GmbH gegenüber die Freigabe des Fahrzeugs aus der Masse.

Der Beklagte und Revisionskläger (das Finanzamt --FA--) setzte im Änderungsbescheid vom 3. August 2006 die Kraftfahrzeugsteuer für die Zeit vom 14. Februar 2006 bis zum 23. Juli 2006 (streitiger Zeitraum) auf 53 EUR fest.