KG - Beschluß vom 28.05.1996
1 W 7520/95
Normen:
WEG § 12 ; BGB § 925 ;
Fundstellen:
FGPrax 1996, 140
FamRZ 1996, 1212
NJW-RR 1997, 78
NJWE-MietR 1997, 30

KG - Beschluß vom 28.05.1996 (1 W 7520/95) - DRsp Nr. 1997/1398

KG, Beschluß vom 28.05.1996 - Aktenzeichen 1 W 7520/95

DRsp Nr. 1997/1398

Ist im Wohnungsgrundbuch als Inhalt des Sondereigentums eingetragen, daß eine Veräußerung des Sondereigentums der Zustimmung des Verwalters bedarf und daß die Veräußerung an den Ehegatten der Zustimmung nicht bedarf, so ist dies dahin auszulegen, daß auch die nach Rechtskraft des Scheidungsurteils erklärte Auflassung an den dann geschiedenen Ehegatten zustimmungfrei ist, wenn die Auflassung nach den Umständen offenkundig die Erfüllung einer vor Rechtskraft des Scheidungsurteils getroffenen Scheidungsfolgenvereinbarung darstellt.

Normenkette:

WEG § 12 ; BGB § 925 ;
Fundstellen
FGPrax 1996, 140
FamRZ 1996, 1212
NJW-RR 1997, 78
NJWE-MietR 1997, 30