Der Antrag auf Zulassung der Berufung wird abgelehnt.
II.Der Kläger hat die Kosten des Zulassungsverfahrens zu tragen.
III.Der Streitwert für das Zulassungsverfahren wird auf 5.000 Euro festgesetzt.
I.
Der Kläger, ein Insolvenzverwalter, verfolgt sein erstinstanzliches Begehren weiter, welches auf die Gewährung einer "Corona-Soforthilfe" gerichtet war.
Mit Beschluss vom 2. April 2019 eröffnete das Amtsgericht München das Insolvenzverfahren über das Vermögen der Frau N.A. und bestellte den Kläger zum Insolvenzverwalter.
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