OLG Düsseldorf - Beschluss vom 20.07.2021
12 W 7/21
Normen:
GmbHG § 64 S. 1;
Fundstellen:
BB 2021, 2444
DStR 2021, 2087
MDR 2021, 1220
NZG 2021, 1266
Vorinstanzen:
LG Krefeld, vom 19.04.2021 - Vorinstanzaktenzeichen 7 O 167/20

Klage eines Insolvenzverwalters gegen ehemalige Geschäftsführer wegen masseschmälernder ZahlungenPositive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung für ein Start-Up-UnternehmenNachvollziehbares operatives Konzept

OLG Düsseldorf, Beschluss vom 20.07.2021 - Aktenzeichen 12 W 7/21

DRsp Nr. 2021/13470

Klage eines Insolvenzverwalters gegen ehemalige Geschäftsführer wegen masseschmälernder Zahlungen Positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung für ein Start-Up-Unternehmen Nachvollziehbares operatives Konzept

Bei einem Start-Up Unternehmen sind die Grundsätze, die der Bundesgerichtshof für eine positive Fortbestehensprognose im Rahmen der Überschuldungsprüfung aufgestellt hat (vgl. z.B. BGH, Urt. v. 23.01.2018 - II ZR 246/15, NZI 2018, 407, 408 f. Rn. 23), nicht uneingeschränkt anwendbar. Erforderlich ist, dass das Unternehmen mit überwiegender Wahrscheinlichkeit in der Lage ist, seine im Prognosezeitraum fälligen Zahlungsverpflichtungen zu decken, wobei die dafür erforderlichen Mittel auch von Dritten (Fremdkapitalgeber oder Eigentümer) zur Verfügung gestellt werden können.