Die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision in dem Urteil des 12. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Düsseldorf vom 8. Mai 2008 wird auf Kosten des Klägers zurückgewiesen.
Der Wert des Beschwerdeverfahrens wird auf 29.623,44 € festgesetzt.
I.
Der Kläger ist Verwalter in dem auf einen Eigenantrag vom 9. Juli 2004 am 1. Oktober 2004 eröffneten Insolvenzverfahren über das Vermögen der Schuldnerin.
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