Der Kläger ist Verwalter im Konkurse über das Vermögen der S. & Co. GmbH (nachfolgend: Gemeinschuldnerin), die einen Großhandel mit Obst und Gemüse betrieb. Die Beklagte zu 2) (fortan auch: die Beklagte) ist im selben Gewerbe tätig; der Beklagte zu 1) (im folgenden auch: der Beklagte) ist ihr Gesellschafter. Sie erwarb im September 1988 40 % der Geschäftsanteile der späteren Gemeinschuldnerin. Im November 1988 erhielt der Beklagte für diese Handlungsvollmacht einschließlich der Befugnis zu "geschäftsführenden Entscheidungen".
Die Beklagte lieferte der späteren Gemeinschuldnerin Waren. Zur Tilgung von Kaufpreisforderungen übersandte der Beklagte zu 1) in der Zeit vom 1. bis 9. Dezember 1988 namens der späteren Gemeinschuldnerin acht bei dieser eingegangene Kundenschecks über insgesamt 74.000,78 DM an die Beklagte zu 2). Diese löste die Schecks ein. Am 19. Dezember 1988 wurde gegen die Gemeinschuldnerin Konkursantrag gestellt. Das Konkursverfahren wurde am 23. März 1989 eröffnet.
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