Der Beklagte hat eine titulierte Forderung in Höhe von 238.000 DM gegen die Gebrüder H. GmbH & Co. KG (im folgenden: Gemeinschuldnerin), über deren Vermögen - nach vorangegangenem Vergleichsantrag vom 9. September 1994 - am 10. Oktober 1994 das Abschlußkonkursverfahren eröffnet worden ist. Am 9. September und 1. Oktober 1994 ließ der Beklagte aus der Kasse der Gemeinschuldnerin Geld im Betrag von 50.000 DM bzw. 36.000 DM pfänden.
Der klagende Konkursverwalter nimmt den Beklagten unter dem Gesichtspunkt der Konkursanfechtung auf Rückgewähr der 86.000 DM in Anspruch. Die Vorinstanzen haben der Klage stattgegeben.
Die Revision des Beklagten hat keinen Erfolg.
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