AO § 251 Abs. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; KO § 144 Abs. 1, 2 ;
Fundstellen:
BFH/NV 2005, 1095
DStRE 2005, 603
ZIP 2005, 954
Vorinstanzen:
FG München, vom 30.01.2003 - Vorinstanzaktenzeichen 14 K 2475/00
Konkursverwalter - Rechtsschutzbedürfnis
BFH, Urteil vom 30.11.2004 - Aktenzeichen VII R 78/03
DRsp Nr. 2005/5335
Konkursverwalter - Rechtsschutzbedürfnis
Das Rechtsschutzbedürfnis des Konkursverwalters und damit die Zulässigkeit einer gegen den Feststellungsbescheid gerichteten Klage entfällt nicht dadurch, dass auf die im Prüfungstermin bestrittene Forderung voraussichtlich keine Quote entfällt. Dem Konkursverwalter kann auch nicht das Interesse abgesprochen werden, die angemeldete Forderung im Prüfungstermin zu bestreiten und damit ihre Feststellung zu verhindern.
Normenkette:
AO § 251 Abs. 3 ; GG Art. 19 Abs. 4 ; KO § 144 Abs. 1, 2 ;
Gründe:
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