Die Kostenentscheidung beruht auf § 138 Abs. 1 der Finanzgerichtsordnung - FGO -. Es entspricht unter Berücksichtigung des bisherigen Sach- und Streitstands billigem Ermessen, der Behörde als Kläger die Kosten der Klage als einer Insolvenzfeststellungsklage aufzuerlegen.
Testen Sie "Online-Modul Insolvenzrecht" jetzt 14 Tage kostenlos und rufen Sie Ihr Dokument sofort gratis ab.
|