Die Beklagte ist des eingelegten Rechtsmittels der Berufung verlustig und hat die Kosten des Berufungsverfahrens zu tragen, nachdem sie ihre Berufung gegen das am 04.07.2014 verkündete Urteil der 16. Zivilkammer des Landgerichts Köln (
Der Streitwert des Berufungsverfahrens wird auf 108.986,52 € festgesetzt.
Diese Entscheidung hat neben dem Tenor keinen Entscheidungstext
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