ArbG Offenbach, vom 15.09.2004 - Vorinstanzaktenzeichen 1 Ca 123/04
Kostenrecht; Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen
BAG, Beschluß vom 19.09.2007 - Aktenzeichen 3 AZB 35/05
DRsp Nr. 2007/22067
Kostenrecht; Insolvenzrecht - Insolvenzrechtliche Einordnung von Kostenforderungen
Orientierungssätze:Die Frage, ob eine Kostenforderung Masse- oder Insolvenzforderung ist, ist in der Kostengrundentscheidung zu klären. Das folgt daraus, dass die Kosten nach den gesetzlichen Regelungen der unterlegenen "Partei" aufzuerlegen sind. Das erfordert eine Klärung, ob der Insolvenzverwalter als Partei kraft Amtes in das Verfahren eingetreten ist und bei Prozessverlust die Kosten zu tragen hat oder nicht. Im ersten Fall sind die Kosten Masseforderungen.