Auf die Rechtsmittel der weiteren Beteiligten werden der Beschluss der Zivilkammer 26 des Landgerichts Hamburg vom 24. November 2020 aufgehoben und der Beschluss des Amtsgerichts Hamburg vom 14. April 2020 abgeändert.
Es wird festgestellt, dass sich der Antrag der weiteren Beteiligten auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Schuldners vom 31. Januar 2020 erledigt hat. Der Schuldner trägt die Kosten des Verfahrens.
Der Wert des Rechtsbeschwerdeverfahrens wird auf 180 € festgesetzt.
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