Die Parteien des vorliegenden Rechtsstreits streiten (im Berufungsverfahren nur noch) darüber, ob das zwischen dem Kläger und der Gemeinschuldnerin bestehende Arbeitsverhältnis durch ausserordentliche Kündigung beendet worden ist, sowie darüber, ob der Beklagte hinsichtlich bestehender Direktlebensversicherungen die Freigabe zur Übertragung der Versicherungsnehmerstellung genehmigen muss.
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