OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.04.2000
16 U 109/99
Normen:
KO § 17 § 22 ; InsO § 113 ; BGB § 621 § 622 § 626 ;
Fundstellen:
NZG 2000, 1044
Vorinstanzen:
LG Wuppertal,

Kündigung des Geschäftsführers im Konkurs der GmbH

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 16 U 109/99

DRsp Nr. 2005/7241

Kündigung des Geschäftsführers im Konkurs der GmbH

1. Im Konkurs der Gesellschaft ist das Anstellungsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 und nicht nach § 17 KO zu kündigen. 2. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt weder im Konkurs der Gesellschaft und der Massearmut noch in der fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit. 3. Die Kündigungsfristen für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit maßgeblicher Beteiligung richten sich nach § 622 BGB.

Normenkette:

KO § 17 § 22 ; InsO § 113 ; BGB § 621 § 622 § 626 ;
Vorinstanz: LG Wuppertal,
Fundstellen
NZG 2000, 1044