Kündigung des Geschäftsführers im Konkurs der GmbH
OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.04.2000 - Aktenzeichen 16 U 109/99
DRsp Nr. 2005/7241
Kündigung des Geschäftsführers im Konkurs der GmbH
1. Im Konkurs der Gesellschaft ist das Anstellungsverhältnis des Gesellschafter-Geschäftsführers nach § 22 und nicht nach § 17KO zu kündigen.2. Ein wichtiger Grund für eine außerordentliche Kündigung liegt weder im Konkurs der Gesellschaft und der Massearmut noch in der fehlenden Weiterbeschäftigungsmöglichkeit.3. Die Kündigungsfristen für die Kündigung des Anstellungsverhältnisses eines Gesellschafter-Geschäftsführers mit maßgeblicher Beteiligung richten sich nach § 622BGB.