OLG Dresden - Urteil vom 11.12.1996
7 U 1138/95
Normen:
HGB § 89a ;
Fundstellen:
OLGReport-Dresden 1996, 180
Vorinstanzen:
LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 44 O 308/95

Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Insolvenz des Unternehmers

OLG Dresden, Urteil vom 11.12.1996 - Aktenzeichen 7 U 1138/95

DRsp Nr. 2005/13589

Kündigung des Handelsvertretervertrages wegen Insolvenz des Unternehmers

»1. Stellt der Unternehmer Antrag auf Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens, so ist dies regelmäßig ein wichtiger Grund für den Handelsvertreter zur Kündigung des Handelvertretervertrages. 2. Etwas anderes kann lediglich dann gelten, wenn der Antrag nur die Sanierung des Unternehmens vorbereiten soll und der Unternehmer den Handelsvertreter umfassend und nachprüfbar über die beabsichtigten Maßnahmen aufklärt.«

Normenkette:

HGB § 89a ;
Vorinstanz: LG Dresden, - Vorinstanzaktenzeichen 44 O 308/95
Fundstellen
OLGReport-Dresden 1996, 180