Kündigung einer Kreditlinie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers; Anfechtbarkeit der Gewährung von Sicherheiten für Neukredite
KG, Urteil vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 14 U 9911/99
DRsp Nr. 2005/7366
Kündigung einer Kreditlinie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers; Anfechtbarkeit der Gewährung von Sicherheiten für Neukredite
Hat eine Bank wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie gekündigt und verlangt sie für die Neugewährung Sicherheiten, so kann deren Begebung jedenfalls nicht wegen inkongruente Deckung angefochten werden, als diese neugewährte Kredite sichern und diese zu einem Sanierungsversuch beitragen sollen.