KG - Urteil vom 20.10.2000
14 U 9911/99
Normen:
GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 610 ;
Fundstellen:
KTS 2002, 63

Kündigung einer Kreditlinie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers; Anfechtbarkeit der Gewährung von Sicherheiten für Neukredite

KG, Urteil vom 20.10.2000 - Aktenzeichen 14 U 9911/99

DRsp Nr. 2005/7366

Kündigung einer Kreditlinie wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers; Anfechtbarkeit der Gewährung von Sicherheiten für Neukredite

Hat eine Bank wegen Zahlungsunfähigkeit des Kreditnehmers eine nicht in Anspruch genommene Kreditlinie gekündigt und verlangt sie für die Neugewährung Sicherheiten, so kann deren Begebung jedenfalls nicht wegen inkongruente Deckung angefochten werden, als diese neugewährte Kredite sichern und diese zu einem Sanierungsversuch beitragen sollen.

Normenkette:

GesO § 10 Abs. 1 Nr. 1 ; BGB § 610 ;
Fundstellen
KTS 2002, 63