Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine zivilgerichtliche Verurteilung zur Zahlung von Schadensersatz.
I. 1. Die Beschwerdeführerin und Beklagte des Ausgangsverfahrens schloss im November 2000 mit der Klägerin dieses Verfahrens, einem Fitness-Center, einen bis Ende August 2002 befristeten Fitness-Vertrag. Im September 2001 wurde bei ihr eine Schwangerschaft festgestellt, die der behandelnde Arzt als Risikoschwangerschaft einstufte. Er wies die Beschwerdeführerin deshalb an, alle körperlichen Anstrengungen, insbesondere die Ausübung von sportlichen Aktivitäten, zu vermeiden. Die Beschwerdeführerin kündigte daraufhin Ende September 2001 den Fitness-Vertrag außerordentlich fristlos. Die Klägerin widersprach der Kündigung und verklagte die Beschwerdeführerin auf Zahlung der ausstehenden Entgelte.
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