Kündigung eines Schuldverhältnisses nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vertragspartners
OLG Düsseldorf, Urteil vom 08.09.2006 - Aktenzeichen I-23 U 35/06
DRsp Nr. 2006/26212
Kündigung eines Schuldverhältnisses nach der Insolvenzeröffnung über das Vermögen des Vertragspartners
1. Das Offenlassen der weiteren Vertragserfüllung steht einer Ablehnung derselbigen nicht gleich.2. Wird das Insolvenzverfahren über das Vermögen einer GmbH eröffnet, schließt dies die Kündigung eines mit ihr bestehenden Vertragsverhältnisses mit dem Kündigungsgrund der Insolvenz nicht aus. §119 InsO steht dieser Annahme nicht entgegen, da das Wahlrecht des Insolvenzverwalters trotz Kündigung gewahrt wird.