Mit Vertrag vom 5. Mai 1994 beauftragten die Beklagten die Klägerin damit, an ihrem Bauvorhaben .....-..... in ..... die Rohbau-, Zimmerer- und Dachdeckerarbeiten auszuführen. Die Klägerin verlangte von dem Beklagten den sich nach ihrer Rechnung ergebenden Restwerklohn in Höhe von insgesamt 70.231,90 DM.
Die Beklagten zahlten nicht.
Daraufhin hat die Klägerin den Betrag von 70.231,90 DM nebst Zinsen gegen die Beklagten eingeklagt.
Die Beklagten haben sich damit verteidigt, es fehle an einer Abnahme. Außerdem haben sie Mängel gerügt und mit Gegenansprüchen aufgerechnet.
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