OLG Düsseldorf - Urteil vom 14.01.2010
I-2 U 103/04
Normen:
ZPO § 240; ZPO § 520;
Vorinstanzen:
LG Düsseldorf,

Lauf der Berufungsbegründungsfrist bei Insolvenz eines von mehreren Streitgenossen

OLG Düsseldorf, Urteil vom 14.01.2010 - Aktenzeichen I-2 U 103/04

DRsp Nr. 2010/12127

Lauf der Berufungsbegründungsfrist bei Insolvenz eines von mehreren Streitgenossen

Wird über das Vermögen eines einfachen Streitgenossen das Insolvenzverfahren eröffnet, so tritt eine Unterbrechung des Rechtsstreits nur diesen gegenüber ein. Das Verfahren gegen die übrigen Streitgenossen wird durch die Unterbrechung gegen den einfachen Streitgenossen nicht berührt, so dass auch die Berufungsbegründungsfrist weiter läuft.

Tenor

Die Berufung des Beklagten zu 2. gegen das im Oktober 2004 verkündete Urteil der 4a. Zivilkammer des Landgerichts Düsseldorf wird als unzulässig verworfen.

Die Kostenentscheidung bleibt dem Schlussurteil vorbehalten.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar.

Dem Beklagten zu 2. wird nachgelassen, die Zwangsvollstreckung der Klägerin durch Sicherheitsleistung in Höhe von 200.000,-- Euro abzuwenden, falls nicht die Klägerin zuvor Sicherheit in gleicher Höhe leistet.

Normenkette:

ZPO § 240; ZPO § 520;

Gründe

I.