Das Landgericht hat den Angeklagten wegen Handeltreibens mit Betäubungsmitteln in zwei Fällen, davon in einem Falle in Tateinheit mit leichtfertiger Verursachung des Todes eines anderen durch Abgabe von Betäubungsmitteln und mit Fahren ohne Fahrerlaubnis zu einer Jugendstrafe von fünf Jahren verurteilt, ihm die Fahrerlaubnis entzogen, seinen Führerschein eingezogen, eine Sperrfrist von drei Jahren bestimmt und die sichergestellten Betäubungsmittel eingezogen.
Mit seiner Revision rügt der Angeklagte die Verletzung sachlichen Rechts.
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