Leistungskongruente Bezahlung von Sanierungsberatungen
OLG Frankfurt/Main, Urteil vom 19.05.2006 - Aktenzeichen 24 U 203/05
DRsp Nr. 2008/5696
Leistungskongruente Bezahlung von Sanierungsberatungen
»Nach dem dem Insolvenzrecht zugrundeliegenden Grundgedanken soll eine Benachteiligung von Gläubigern durch einseitige Begünstigungen im engen zeitlichen Zusammenhang mit der Insolvenz vermieden werden. Dies erlaubt lediglich eine leistungskongruente Bezahlung von Sanierungsberatungen, weil ansonsten eine Bevorzugung dieser Berater auf Kosten der Insolvenzmasse erfolgen würde.«