Der Antragsteller ist Mitglied des Gläubigerausschusses in dem oben genannten Insolvenzverfahren. Er hat mit Schriftsatz vom 19.03.2004 die Festsetzung seiner Vergütung beantragt. Dabei ist er von einem Zeitaufwand von 66 Stunden à 50,00 EUR ausgegangen, die er in einer Anlage zu dem Antrag erläutert hat. Ferner begehrt er die Festsetzung von Fahrtkosten und ist dabei von 0,30 EUR pro Kilometer ausgegangen. Insgesamt beantragt der Antragsteller die Festsetzung einer Vergütung in Höhe von 4.659,72 EUR.
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