FG Köln - Urteil vom 13.11.2014
10 K 3569/13
Normen:
KStG § 11 Abs 1; InsO § 217; KStG § 11 Abs 7;

Liquidationsbesteuerung und Insolvenzplanverfahren

FG Köln, Urteil vom 13.11.2014 - Aktenzeichen 10 K 3569/13

DRsp Nr. 2015/5781

Liquidationsbesteuerung und Insolvenzplanverfahren

1) Voraussetzung für die Anwendbarkeit der Regelungen zur Liquiditätsbesteuerung nach § 11 KStG sind die Auflösung der Körperschaft sowie ihre anschließende tatsächliche Liquidation. 2) Allein die Durchführung eines Insolvenzplanverfahrens begründet keine Liquidation der Körperschaft.

Normenkette:

KStG § 11 Abs 1; InsO § 217; KStG § 11 Abs 7;

Tatbestand

Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob für die Streitjahre die Liquidationsbesteuerung nach § 11 KStG bzw. § 16 GewStDV oder die normale jährliche Veranlagung durchzuführen ist.

Die Klägerin betreibt in der Rechtsform einer Aktiengesellschaft die Entwicklung, Herstellung und den Vertrieb von …technologie sowie den Vertrieb von sämtlichen Dienstleistungen und Zusatzprodukten zur …technologie. Geschäftsjahr der Klägerin ist das Kalenderjahr.